Nach dem Baden-Württembergischen Feuerwehrgesetz muss jede Gemeinde dafür sorgen, dass in ihrem Gebiet drohende Brand- und Katastrophengefahren beseitigt und ggf. wirksam bekämpft werden. Um dieser Pflicht im öffentlichen Interesse nachzukommen, müssen die Gemeinden Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten.

 

Die Feuerwehr ist Pflichtaufgabe und Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

 

Oberster Dienstherr ist der/die Bürgermeister/in der Gemeinde. Die Wehrleitung obliegt dem Kommandanten/der Kommandantin, der/die für die Organisation, Ausbildung und die Einsatzbereitschaft verantwortlich ist.

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