Die Hauptaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr lassen sich in 4 Bereiche einteilen: Retten, Löschen, Bergen und Schützen. Diese finden sich auch auf dem Signet der deutschen Feuerwehren wieder
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Retten: Die Rettung von Mensch und Tier aus Zwangslagen ist unsere wichtigste Aufgabe. Egal ob bei schweren Verkehrs- und
Betriebsunfällen oder bei Bränden und Unwettern – die Freiwilligen Feuerwehren sind stets Garant für schnelle und professionelle Hilfe
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Löschen: Brände löschen gehört zu den ursprünglichsten Aufgaben der Feuerwehr. Vom Kleinbrand eines Papiercontainers über den
Dachstuhlbrand von Wohn- und Geschäftshäusern bis hin zu Bränden in Industrieanlagen sind die Feuerwehren heute gefordert. Längst löscht man nicht mehr nur mit Wasser, sondern setzt z.B. auch
Schaum, Pulver oder Kohlendioxid ein, um erfolgreich des Feuers Herr zu werden. Dazu bedienen wir uns modernster Technik und Ausrüstung.
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Bergen: Vor allem die Bergung von Sachwerten ist einer der weiteren Aufgabenschwerpunkte, denen sich die Feuerwehr heutzutage
widmen muss. Ob es sich dabei um verunfallte Fahrzeuge, leck geschlagene Tanks oder auslaufende Gefahrgutstoffe handelt: Die Feuerwehr kommt immer dann zum Einsatz, wenn Gefahr im Verzug und
schnelle Hilfe gefordert ist.
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Schützen: Die Feuerwehr wird neben den aktiven abwehrenden Maßnahmen – wie z.B. bei Hochwasser – auch vorbeugend tätig und sorgt somit
dafür, dass Schaden vermieden wird. Hierzu zählen auch die Aufklärung und die Brandschutzerziehung unserer Kinder, die Beratung von Architekten und Bauherren sowie Sicherheitswachen bei
Großveranstaltungen, Theateraufführungen und anderen Events.
Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr sind für Bürger kostenfrei!
Nach dem Baden-Württembergischen Feuerwehrgesetz muss jede Gemeinde dafür sorgen, dass in ihrem Gebiet drohende Brand- und Katastrophengefahren beseitigt und ggf. wirksam bekämpft werden. Um
dieser Pflicht im öffentlichen Interesse nachzukommen, müssen die Gemeinden Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten.
Die Feuerwehr ist Pflichtaufgabe und Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
Oberster Dienstherr ist der/die Bürgermeister/in der Gemeinde. Die Wehrleitung obliegt dem Kommandanten/der Kommandantin, der/die für die Organisation, Ausbildung und die Einsatzbereitschaft
verantwortlich ist.