Die Dienste der Feuerwehr sind kostenfrei, sofern es sich um die Rettung von Menschen oder Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, die Bekämpfung von Bränden oder um öffentliche Notstände handelt.
Das sind unsere Pflichtaufgaben.
Wer in gutem Glauben die Feuerwehr alarmiert, obwohl dann doch kein Notfall vorliegt, muss nichts bezahlen.
Andere Hilfeleistungen der Feuerwehr werden gemäß Feuerwehrgesetz durch die Gemeinde abgerechnet.